Informationen des Veranstalters
Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht die pauschale Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zum Suizid in Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs als verfassungswidrig eingestuft. Mit der Betonung der Freiheit, „sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen“ bringt das BVerfG das kontrovers und lang diskutierte Thema erneut zurück auf die politische Agenda. Dabei hat das BVerfG das Ziel des Gesetzgebers, die Einschränkung der Selbstbestimmung durch fremdbestimmte Einflussnahme und mögliche Pression Dritter zu verhindern, ausdrücklich legitimiert. Diesem Schutzanliegen Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Selbstbestimmung Sterbewilliger zu gewährleisten – das ist das Spannungsfeld der Debatte um möglichen gesetzgeberischer Regelungsbedarf, die nun aufs Neue entbrannt ist. In unserem digitalen Fachgespräch fragen wir: Welcher Regelungsbedarf besteht jetzt um einer gesellschaftlichen Normalisierung der Sterbehilfe entgegenzuwirken? Wie kann der gesetzliche Rahmen für eine Sterbehilferegelung aussehen? Welchen Spielraum für eine konsistente Sterbehilferegelung lässt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts? Wir bitten um Ihre Anmeldung bis zum 03.Juli 2020.
Infos
- Zusatzinformationen
- Online-Fachgespräch mit Prof. Dr. Steffen Augsberg, Prof. Dr. Thomas Fischer, Katrin Göring-Eckardt, MdB; Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB; Eugen Brysch, Dr. Ellen Ueberschär. Wir bitten um Ihre Anmeldung (https://calendar.boell.de/de/civi_register/141359) bis zum 03.Juli 2020. Den Zugangslink erhalten Sie 24 Stunden und erneut 2 Stunden vor der Veranstaltung.
- Link/Streaming
- calendar.boell.de
- Datum
- 07.07.2020